21.12.2018

Neues Abstandsgebot für LKW auf der Köhlbrandbrücke ab 7.1.2019

Ab 7.1.2019 wird auf der Köhlbrandbrücke ein neues Abstandsgebot für LKW eingerichtet. Im Bereich der so genannten Strombrücke – dem 520 Meter langen Mittelteil der Brücke – gilt dann ein Mindestabstand von 50 Metern für alle Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen.

Die Hamburg Port Authority wird die Maßnahme zeitlich befristet einrichten, bis notwendig gewordene Verstärkungen der Stahlbrücke erfolgt sind. Die HPA rechnen durch das Abstandsgebot nicht mit relevanten negativen Auswirkungen auf den Verkehrsfluss.

Die Köhlbrandbrücke wurde 1974 als eine der wichtigsten Verkehrsverbindungen im Hamburger Hafen eingeweiht. Seitdem hat die Verkehrsbelastung stark zugenommen. Aktuell passieren täglich rund 38.000 Fahrzeuge die Brücke, deutlich mehr, als beim Bau angenommen. Um eine möglichst lange Nutzbarkeit der Brücke sicherzustellen, wurde im Jahr 2012 bereits ein Überholverbot für LKWs erlassen. Zudem erfolgte bis Ende 2016 eine umfangreiche Sanierung der Köhlbrandbrücke. Wie eine statische Nachberechnung des Bauwerks jetzt zeigt, ist das neue Abstandsgebot dennoch notwendig.

Sinje Pangritz

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