| Seemannsamt Hamburg |
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Seemannsämter werden nach dem Seemannsgesetz (SeemG) im Geltungsbereich des Grundgesetztes von den Landesregierungen eingerichtet. In Hamburg hat der Senat diese Aufgabe der Hamburg Port Authority übertragen. Im Ausland werden die dazu besonders beauftragten deutschen Auslandsvertretungen als Seemannsämter tätig. Seemannsämter haben im Wesentlichen folgende Aufgaben: Ausstellung von Musterrollen für deutsche SeeschiffeJedes Handelsschiff ist verpflichtet, eine Musterrolle mitzuführen, die bei Indienststellung bzw. Einflaggung ausgestellt wird. Diese muss Angaben zum Kapitän, den Offizieren sowie allen übrigen Besatzungsmitgliedern enthalten. Alle an Bord tätigen Personen werden mit Namen, Geburtsort- u. Datum, Staatsangehörigkeit, Wohnort, sowie Qualifikation eingetragen. Dabei ist darauf zu achten, dass das Schiff dem Schiffsbesatzungszeugnis entsprechend besetzt ist. Jede Veränderung in der Zusammensetzung der Besatzung ist zu dokumentieren, da aus der Musterrolle jederzeit der aktuelle Stand der Besatzung ersichtlich sein muss. Folglich wird die Musterrolle im Laufe der Zeit unübersichtlich und die aktuelle Besatzung wird im Rahmen einer Generalmusterung in eine neue Musterrolle eingetragen. Ausstellung von Seefahrtbüchern für Besatzungsmitglieder deutscher Seeschiffe Jede an Bord eines deutschen Handelsschiffes tätige Person muss im Besitz eines deutschen Seefahrtbuches sein. Hier werden Dienstbeginn (Anmusterung) sowie Dienstende (Abmusterung) auf Schiffen unter deutscher Flagge eingetragen. Außerdem enthält es Angaben zur Funktion an Bord, zum Schiff und zum Fahrtgebiet. Für den Seemann ist es ein Nachweis über seine Borddiensttätigkeiten. Eintragungen in Seefahrtbüchern und Musterrollen müssen jeweils übereinstimmen. So lässt sich jederzeit feststellen, wer zu welcher Zeit Dienst an Bord eines Schiffes getan hat und ob es ordnungsgemäß besetzt war. Kontrollen und vorläufige Regelung von Streitigkeiten Die Seemannsämter überprüfen die Besetzung deutscher Handelsschiffe und können bei Verstößen gegen die Schiffsbesetzungsvorschriften bestimmte Auflagen erteilen oder weitere Maßnahmen veranlassen. Bei Streitigkeiten zwischen Reedereien und Besatzungsmitgliedern, z.B. über eine Kündigung oder die Krankenfürsorge, kann das Seemannsamt vorläufige Regelungen treffen. Heimschaffungs- und Nachlassverfahren Im Ausland zurückgelassene Besatzungsmitglieder deutscher Schiffe haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Heimschaffung durch den Reeder. Erfüllt dieser seine Verpflichtungen nicht, veranlasst das Seemannsamt die Heimschaffung. Verstirbt ein Besatzungsmitglied an Bord, so ist das Seemannsamt für die Durchführung des Nachlassverfahrens - Verwahrung des Heuerguthabens und der an Bord befindlichen persönlichen Effekten des Verstorbenen - verantwortlich. Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten Sicherheit und Ordnung an Bord unterliegen weitgehend gesetzlichen Regelungen. Verstöße dagegen gelten grundsätzlich als Ordnungswidrigkeiten. Das Seemannsamt verfolgt und ahndet solche Ordnungswidrigkeiten, wenn es durch Anzeigen oder aufgrund eigener Feststellungen davon Kenntnis erhält. In allen Angelegenheiten steht das Seemannsamt Hamburg Seeleuten wie Reedereien gern für eine Beratung zur Verfügung und wird bei Bedarf auch an Bord der im Hamburger Hafen liegenden Schiffe tätig. SEEMANNSAMT HAMBURG Neuer Wandrahm 4, 20457 Hamburg Öffnungszeiten: Mo – Fr 8 – 15 Uhr Telefon: 040/42847-2590, -2591, -2592, -2593 oder -2594, Fax: -2599 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. |





Ausstellung von Musterrollen für deutsche Seeschiffe