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Hafengelderklärung und Anmeldung der Seeschiffe zur Statistik im Hafen Hamburg Drucken

Für Schiffe, die den Hamburger Hafen zu gewerblichen Zwecken anlaufen, müssen Hafennutzungsentgelte gezahlt werden. Festgesetzt wird der jeweils zu entrichtende Betrag anhand eines Formblatts, das bei der Hamburg Port Authority eingereicht werden muss. Abgefragt werden Daten etwa zur Schiffsgröße, der Art der Ladung usw. Diese Angaben dienen auch für statistische Zwecke.

 

Grundlage für die Hafengelderklärung sind das Verkehrsstatistikgesetz (VerKStatG) sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HPA Hamburg Port Authority AöR für privatrechtlicheVereinbarungen über die allgemeine Nutzung des Hamburger Hafens („AGB“) einschließlich der Preisliste für Hafennutzungsentgelte in den jeweils geltenden Fassungen:

 

icon AGB 2009 (115.63 kB) gültig ab dem 1. März 2009

icon AGB 2009 english (118.31 kB) gültig ab dem 1. März 2009 (englische Version)

icon AGB 2010 (148.55 kB) gültig ab dem 01. Januar 2010

icon AGB 2010 Englisch (141.22 kB) gültig ab dem 01. Januar 2010 (englische Version)

 

Nutzen Sie das icon Formblatt Hafengelderklärung 2008-12sb. Senden Sie Ihre ausgefüllten Hafengelderklärungen per Telefax (040/428 47-3034) oder per e-Mail, wobei das von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Formblatt im PDF-Format beigefügt sein muss, an die Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Für telefonische Rückfragen steht Ihnen die Hafengeldstelle unter den Rufnummern
040/428 47-3031, -32 oder -33 zur Verfügung.