| Hafengelderklärung und Anmeldung der Seeschiffe zur Statistik im Hafen Hamburg |
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Für Schiffe, die den Hamburger Hafen zu gewerblichen Zwecken anlaufen, müssen Hafennutzungsentgelte gezahlt werden. Festgesetzt wird der jeweils zu entrichtende Betrag anhand eines Formblatts, das bei der Hamburg Port Authority eingereicht werden muss. Abgefragt werden Daten etwa zur Schiffsgröße, der Art der Ladung usw. Diese Angaben dienen auch für statistische Zwecke.
Grundlage für die Hafengelderklärung sind das Verkehrsstatistikgesetz (VerKStatG) sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HPA Hamburg Port Authority AöR für privatrechtlicheVereinbarungen über die allgemeine Nutzung des Hamburger Hafens („AGB“) einschließlich der Preisliste für Hafennutzungsentgelte in den jeweils geltenden Fassungen:
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